Für Arbeitnehmer, welche in Deutschland beschäftigt oder nach Deutschland entsandt worden sind, wird vom Arbeitgeber oft Lohnsteuer einbehalten und an das deutsche Finanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber ist dabei gezwungen, im Regelfall zunächst den Maximalbetrag an Steuern an das Finanzamt zu zahlen. Dadurch entsteht jedoch ein relativ großer Spielraum für mögliche Steuererstattungen.
Auch gibt es für Arbeitnehmer eine weitere Vielzahl von Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wir fertigen Ihre Steuerklärungen und sorgen so dafür, dass Sie die gezahlten Steuern ganz oder teilweise zurückerhalten. Wir vertreten sie auch hier erforderlichenfalls im gerichtlichen Verfahren.
Wichtig ist, dass es in Deutschland lediglich zugelassenen Rechtsanwälten und Steuerberatern gestattet ist, Beratung in Kindergeldangelegenheiten zu leisten. Dies ist nicht ohne Grund so. Schon das Verfahrensrecht in diesem Bereich ist für unprofessionelle Berater kaum überschaubar, weshalb von diesen vielfach Fehler gemacht werden. Unprofessionelle Berater sind oft daran zu erkennen, dass sie nicht im eigenen Namen auftreten und/oder sich der Hilfe Dritter für die Verfahren bedienen. Das Risiko bei unprofessioneller Beratung einen finanziellen Schaden zu erleiden ist hoch. Sie würden ja schließlich bei Zahnschmerzen auch nicht auf die Idee kommen zum Friseur zu gehen, oder?