Kosten

Sowohl die steuerberatenden als auch die rechtsberatenden Tätigkeiten sind grundsätzlich kostenpflichtig, wobei ein angemessener Vorschuss gefordert werden kann.

Soweit Ihre finanziellen Verhältnisse jedoch eine vorherige Vorschusszahlung nicht zulassen und Sie daher nicht in der Lage sind, Ihre rechtlichen Interessen in Deutschland sachgerecht zu vertreten besteht die Möglichkeit, sowohl auf eine Vorschusszahlung zu verzichten als auch eine allein im Erfolgsfalle fällige Vergütung zu vereinbaren. Dies kommt insbesondere im Bereich deutsches Kindergeldes in Betracht.

In einem solchen Fall entstehen Ihnen zunächst keine Kosten. Erst wenn unser Einsatz für Sie Erfolg hat werden wir unsere Kosten gegenüber dem unterlegenen Gegner oder Ihnen gegenüber geltend machen. Damit ist zum einen sichergestellt, dass wir uns für Sie tatsächlich mit besten Kräften einsetzen und zum anderen Sie nicht zu Beginn der Beauftragung Zahlungen leisten müssen, deren „Rückzahlung“ unsicher ist.

Eine Prüfung, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Vorschusszahlung und/oder der Möglichkeit einer allein erfolgsabhängigen Vergütung vorliegen, kann jedoch erst nach Übersendung einzelner Unterlagen erfolgen. Diese Prüfung ist – und das sichern wir Ihnen ausdrücklich zu – zunächst völlig kostenlos und unverbindlich.

In den weiteren Bereichen richtet sich das Honorar nach den gesetzlichen Vorgaben, wobei natürlich auch individuelle Vereinbarungen möglich sind.

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